Psychotherapeutische Praxis van Riesenbeck

Psychotherapie
Wir bieten kognitive Verhaltenstherapie für eine Vielzahl von psychischen Problemen an. Häufige Beschwerdebilder bei Erwachsenen sind:
Depressionen z.B. Niedergeschlagenheit, Abgeschlagenheit, keine Lust, Grübeln
Angststörungen z.B. Panikattacken, ständige Anspannung/Sorgen, Krankheitsängste, soziale Ängste
Posttraumatischen Störungen z.B. ständige Unruhe, aufdringliche Erinnerungen, Alpträume, „Auf-der-Hut-sein“, Gefühl der Taubheit
Zwangsstörungen z.B. Kontroll- oder Waschzwänge, sich aufdrängende Gedanken
Akute Krisensituationen z.B. Trennungen, Sinn- und Lebenskrisen, Verlusterlebnisse
Essstörungen z.B. Anorexie, Bulimie, übermäßiges Essen
Schlafstörungen z.B. Nicht-einschlafen-können, oft Aufwachen, schlecht träumen
Psychosomatischen Beschwerden z.B. Migräne, Schlafprobleme, Tinnitus, chronische Schmerzen
Weitere Schwierigkeiten durch z.B. überdauerndes instabiles und inkohärentes Identitätsgefühl und Selbstbild, unzulängliches Selbstwertgefühl, Probleme in interpersonellen Beziehungen.
Sitzungen finden nach Absprache im 50-minütigen Einzelsetting statt. Wir empfehlen grundsätzlich das persönliche Gespräch, es gibt jedoch auch die Möglichkeit, das Gespräch per Videositzung durchzuführen. Sprechen Sie uns gerne an.
Honorar Bei gesetzlich Versicherten findet die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse statt. Sie müssen lediglich an Ihre Gesundheitskarte beim ersten Termin im Quartal denken. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Sie sollten vor Beginn der Psychotherapie prüfen, was in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bzw. der Beihilfeverordnung steht. Als approbierte psychologische Psychotherapeutinnen richten wir uns nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Die Kosten werden vor Beginn der Behandlung schriftlich und individuell vereinbart. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstattung der Vergütung durch die individuelle Erstattungsstelle möglicherweise nicht oder nicht im vollen Umfang gewährleistet wird.
Beamt*innen richten sich an die jeweilige Beihilfestelle, welche einen Teil der Kosten für die ambulante Behandlung übernimmt.
Bundespolizist*innen und Soldat*innen können sich grundsätzlich auch in Privatpraxen behandeln lassen.
Selbstzahlende übernehmen die Kosten der Behandlung selbst. Hier richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und wird vor Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart.
Ausfallregelung Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ansonsten wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% erhoben.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
In meiner psychotherapeutischen Praxis biete ich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an. Auch Kinder und Jugendliche leiden immer wieder an psychischen Problemen und können von einer psychotherapeutischen Behandlung profitieren. Beispiele für solche psychischen Erkrankungen sind
Depressionen
Angst- und Panikstörungen
soziale Phobie
psychosomatische Erkrankungen z.B. Bauch- oder Kopfschmerzen ohne körperliche Ursache
Solche Erkrankungen können Kinder und Jugendliche oft an eigentlich anstehenden Entwicklungsschritten behindern. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden die engsten Bezugspersonen eng eingebunden und es finden bedarfsorientiert Familien-/Elterngespräche statt, um Sorgen von Eltern, Unterstützungsstrategien u.v.m. zu thematisieren.
Psychotherapeutische Privatpraxis Habekost

Psychotherapie
Wir bieten kognitive Verhaltenstherapie für eine Vielzahl von psychischen Problemen an. Häufige Beschwerdebilder bei Erwachsenen sind:
Depressionen z.B. Niedergeschlagenheit, Abgeschlagenheit, keine Lust, ständiges Grübeln
Angststörungen z.B. Panikattacken, ständige Anspannung/Sorgen, Krankheitsängste, soziale Ängste
Posttraumatischen Störungen z.B. ständige Unruhe, aufdringliche Erinnerungen, Alpträume, „Auf-der-Hut-sein“, Gefühl der Taubheit
Zwangsstörungen z.B. Kontroll- oder Waschzwänge, sich aufdrängende Gedanken
Akute Krisensituationen z.B. Trennungen, Sinn- und Lebenskrisen, Verlusterlebnisse
Essstörungen z.B. Anorexie, Bulimie, übermäßiges Essen
Schlafstörungen z.B. Nicht-einschlafen-können, oft Aufwachen, schlecht träumen
Psychosomatischen Beschwerden z.B. Migräne, Schlafprobleme, Tinnitus, chronische Schmerzen
Weitere Schwierigkeiten durch z.B. überdauerndes instabiles und inkohärentes Identitätsgefühl und Selbstbild, unzulängliches Selbstwertgefühl, Probleme in interpersonellen Beziehungen.
Sitzungen finden nach Absprache im 50-minütigen Einzelsetting statt. Wir empfehlen grundsätzlich das persönliche Gespräch, es gibt jedoch auch die Möglichkeit, das Gespräch per Videositzung durchzuführen. Sprechen Sie uns gerne an.
Honorar Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Sie sollten vor Beginn der Psychotherapie prüfen, was in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bzw. der Beihilfeverordnung steht. Als approbierte psychologische Psychotherapeutinnen richten wir uns nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Die Kosten werden vor Beginn der Behandlung schriftlich und individuell vereinbart. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstattung der Vergütung durch die individuelle Erstattungsstelle möglicherweise nicht oder nicht im vollen Umfang gewährleistet wird.
Bitte beachten Sie: ein Vertragsverhältnis besteht zwischen Therapeutin und Patient*in, nicht zwischen Therapeutin und Versicherung. Das heißt, Rechnungen sind unabhängig von den Erstattungsleistungen der Versicherung zu begleichen.
Beamt*innen richten sich an die jeweilige Beihilfestelle, welche einen Teil der Kosten für die ambulante Behandlung übernimmt.
Bundespolizist*innen und Soldat*innen können sich grundsätzlich auch in Privatpraxen behandeln lassen.
Selbstzahlende übernehmen die Kosten der Behandlung selbst. Hier richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und wird vor Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart.
Ausfallregelung Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ansonsten wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% erhoben.

Coaching
In meiner Psychotherapeutischen Praxis biete ich Coaching und Beratung an. Im Unterschied zur klassischen Psychotherapie liegt der Fokus nicht auf der Behandlung einer psychischen Erkrankung, sondern richtet sich auf Ihre persönlichen und/oder berufliche Entwicklung. Ein Coaching bietet Begleitung und Unterstützung bei der Erreichung Ihrer persönlichen Ziele. Meine Arbeitsweise ist hierbei immer ressourcenorientiert, wertschätzend und lösungsfokussiert.
Honorar Ein Coaching unterliegt nicht der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen). Das Honorar hierfür wird separat vereinbart und wird von den Krankenkassen nicht erstattet. Mein aktueller Satz liegt bei 158 EUR pro 60 Minuten und 237 EUR pro 90 Minuten und wird zu Beginn in einer Coachingvereinbarung festgehalten.
Ausfallregelung Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ansonsten wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% erhoben.

Paartherapie
In meiner Psychotherapeutischen Praxis biete ich Paartherapie an. Fokus der Paartherapie ist immer die Paarebene. Hier können verschiedene Themen anfallen:
Wie gelingt es uns, weiterhin verbunden zu bleiben?
Wie können wir besser miteinander kommunizieren?
Wie können wir besser streiten?
Wie können wir uns gegenseitige besser wertschätzen?
Was hilft uns, uns zu versöhnen oder zu verzeihen?
Wie kann es nach einer Affäre weitergehen?
Wie können wir Eltern sein und Liebende bleiben?
Weitere wichtige Themen können den Bereich Sinnlichkeit und Sexualität betreffen.
Gemeinsam finden wir heraus, welche Entwicklungschancen für Sie beide in der momentanen Beziehungssituation liegen. Im Verlauf der Begleitung können Sie neue Sichtweisen und entscheidende Anregungen für eine konstruktive Ausrichtung Ihrer Partnerschaft finden.
Manchmal ist die Entscheidung zur Trennung schon gefallen, auch hier kann es sinnvoll sein im Rahmen einer Trennungsbegleitung herauszufinden, wie man sich weiterhin begegnen oder neu ausrichten kann.
Honorar Eine Paartherapie unterliegt nicht der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen). Das Honorar hierfür wird separat vereinbart und wird von den Krankenkassen nicht erstattet. Mein aktueller Satz liegt bei 168 EUR pro 60 Minuten und 252 EUR pro 90 Minuten und wird zu Beginn in einer Paartherapie-Vereinbarung festgehalten.
Ausfallregelung Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ansonsten wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% erhoben.

Transitionsbegleitung
In meiner psychotherapeutischen Praxis biete ich Begleitung, Beratung und Unterstützung im Rahmen von Transitionsprozessen sowohl für binär als auch non-binär transidente Menschen an. Ich unterstütze Sie dabei, Ihrem authentischen Selbst Ausdruck zu verleihen und navigiere Sie gleichzeitig an Ihrer Seite durch wichtige Themen wie beispielsweise Identitätsfindung, Selbstakzeptanz, Coming-Out/In-Prozesse, Anpassungsdruck und Geschlechtsdysphorie, Passing sowie mögliche Transitionsschritte wie Hormonersatztherapie, chirurgische oder nicht-chirurgische körpermodifizierende Maßnahmen, Namens- und/oder Personenstandsänderung. Sie übernehmen dabei das Ruder und bestimmen die für Sie wichtigen und passenden Themen. Darüber hinaus erstelle ich Indikationsschreiben und/oder Gutachten zur Begründung einer Kostenübernahme medizinischer Leistungen durch die individuelle Erstattungsstelle.